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06.09.2013  10:53 Uhr

Luftfracht
Geschäftlicher Versender schadet der Sicherheit

Fulda. Luftfrachten mit dem Status "sicher" an reglementierte Beauftragte übergeben - das können nicht nur sogenannte bekannte Versender, sondern auch Unternehmen, die über den Status "geschäftlicher Versender" verfügen. Diese Regelung kritisiert die ZUFALL logistics group.


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Um Zeit bei der Abfertigung von Luftfracht sparen zu können, hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die es Unternehmen erlauben, ihre Waren mit dem Status "sicher" an Spediteure zu übergeben. Als reglementierte Beauftragte können diese die Frachten dann ohne Sicherheitsüberprüfung für die Verladung auf Flugzeuge bereitstellen.

Unternehmen können hierfür den Status des bekannten Versenders erlangen, der über ein umfassendes eigenes Sicherheitskonzept verfügen muss, dessen Qualität vom Luftfahrtbundesamt (LBA) auditiert wird. Andererseits können sie sich auch als geschäftliche Versender registrieren lassen. Dann müssen sie ebenfalls ihre Produktion und Logistik umfassend absichern: Überprüft werden sie aber durch ihre Spediteure - als den reglementierten Beauftragten. Allerdings dürfen diese Frachten nicht auf Passagiermaschinen verladen, sondern ausschließlich mit reinen Frachtmaschinen transportiert werden.

Scharfe Kritik von Experten

"Als Spediteure können wir solche hoheitlichen Aufgaben nicht übernehmen, dafür sind wir nicht ausgebildet", kritisiert Mechthild Brandner, Abteilungsleiterin Luftfracht/Seefracht/Zoll-Service bei ZUFALL Fulda. "Außerdem ist kein Logistikdienstleister in der Lage, tausende geschäftliche Versender zu überprüfen." Deshalb habe es sich eingebürgert, auch die Frachten von geschäftlichen Versendern mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen zu überprüfen. "Allerdings wirkt die Regelung für geschäftliche Versender wie ein Kundenbindungsprogramm für Großkonzerne, die den Status verleihen und damit die Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen verschleiern", berichtet die Luftfrachtexpertin.

Status als geschäftlicher Versender ist überflüssig

"Als ZUFALL logistics group registrieren wir keine geschäftlichen Versender", erklärt Mechthild Brandner. "Dieser Status ist nicht erforderlich, weil es auch durch die Kontrollen nicht sicherer Frachten zu keinerlei zeitlichen Verzögerungen kommt." Seit dem 29. April 2013 müssen alle unsicheren Luftfrachten vor der Verladung mit einer der gesetzlichen zugelassenen Kontrollen (Röntgen, Sniffen in Verbindung mit Handkontrolle) überprüft werden. "Wir arbeiten für die Sicherheitsüberprüfung mit einem Partner am Frankfurter Flughafen zusammen, dem wir unsere Lkw rechtzeitig anmelden. Seit dem Stichtag mussten wir keine einzige Fracht verspätet aufgeben", erzählt Mechthild Brandner.


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Luftfracht
  • bekannter Versender
  • geschäftlicher Versender
  • reglementierter Beauftragter
  • Sicherheitskontrollen
  • Luftfahrtbundesamt
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  • Frachtflugzeuge

 

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