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30.05.2012  16:42 Uhr

Luftfracht
Ab März 2013: Neue Luftfracht-Bestimmungen für Unternehmen

Deutschland. Der bisherige Status "Bekannter Versender" verliert ab dem 25. März 2013 seine Gültigkeit!


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Katharina Erb im Gespräch mit Marcus Walter© green logistics world e.V.  |  Dauer: 3:00 Min.

Ab dem 25. März 2013 verschärfen sich die Richtlinien für den Luftfrachtverkehr.

Für alle Unternehmen, die ab diesem Datum ihre Güter, Ersatzteile oder sonstige Frachten über den Luftweg versenden möchten gilt: Wer keine Validierung als "Behördlich anerkannter Bekannter Versender" besitzt, muss sich auf höhere Kosten, Qualitätsverluste und Lieferverzögerungen einstellen.

Der Weg zum "Bekannten Versender" ist mit viel Arbeit verbunden und steht unter einem straffen Zeitplan. Bis zur Prüfung und Validierung durch das Luftfahrt-Bundesamt müssen sowohl Sicherheitskonzepte ausgearbeitet und teils bauliche Maßnahmen umgesetzt, als auch ein Luftsicherheitsbeauftragter sowie ein Vertreter bestimmt werden.

Katharina Erb, Leiterin Marketing und Vertrieb bei der Logistic Training Center GmbH klärt im Interview die wichtigsten Fragen.


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Behördlich anerkannter Bekannter Versender
  • Bekannter Versender
  • Luftfracht-Bedingungen
  • Luftsicherheitsbeauftragter
  • Logistic Training Center GmbH

 

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