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29.07.2013  14:53 Uhr

Hamburger Hafen
Vom Freihafen zum Seezollhafen

Hamburg. Mit der Freiheit ging der Grenzzaun: Seit Anfang 2013 ist der Hamburger Hafen kein Freihafen mehr. In dem neuen Seezollhafen gelten seither andere Zollbedingungen. Und der Verkehrsfluss auf dem Hafengebiet wird von keiner Kontrolle mehr gebremst.


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Durch die Abschaffung des Freihafens haben sich die Bedingungen für Zollbeamte und Versender geändert. Über ein Internetportal der Zollbehörde müssen seither alle Containerinhalte vorangemeldet werden. Die Zollbeamten überprüfen dann vor Ort die Übereinstimmung mit der Anmeldeliste.

Alle Waren sind voranmeldepflichtig

Auf dem Kontrollzettel der Behörden landen nur solche Container, deren Inhaltsdeklaration bei den Beamten Rückfragen ausgelöst hat. Ziel der Kontrollen ist es, die ordnungsgemäße Anmeldung der Waren sicherzustellen. Grundsätzlich sind seit dem Wegfall des Freihafens alle Container anmeldepflichtig, die in Hamburg gelöscht - also entladen - werden.

Lkw-Verkehr kann im Hafen ungehindert fließen

Durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarkts hatte der Freihafen nach 120-jähriger Geschichte seine Bedeutung verloren. Mehr als zwei Drittel der Güter, die dort umgeschlagen werden, sind heute zollfreie Waren. Mit den Wegfall der Zollkontrollen an den Kontrollpunkten bei der Ausfahrt aus dem Hafengebiet sind nun auch die Rückstaus der abtransportierenden Lkw verschwunden. Und das Hamburger Stadtgebiet wurde von seiner Binnengrenze befreit.

Mehr als die Hälfte der jährlichen Steuereinnahmen des Bundes

Die Arbeit der Zollkontrolleure im Hamburger Hafen bleibt aber wie eh und je von großer Bedeutung: Mehr als die Hälfte der jährlichen Steuereinnahmen des Bundes werden durch den Zoll vereinnahmt. Im Jahr 2012 lag diese Summe bei über 124 Milliarden Euro.


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Zoll
  • Freihafen
  • Seezollhafen
  • Voranmeldung
  • Container
  • Löschung
  • Europäischer Binnenmarkt

 

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