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10.11.2016  14:52 Uhr

BGHW
Der Lohnnachweis: In Zukunft digital

Mannheim. Ab Januar 2019 müssen Unternehmen ihre Lohnnachweise komplett digital melden. Damit der Übergang reibungslos verläuft, wird diese Meldung an die Unfallversicherungsträger in den kommenden beiden Jahren sowohl digital als auch per Post erfolgen.


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© via YouTube von BGHW  |  Dauer: Sek.

Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich die erzielten Arbeitsentgelte und geleisteten Arbeitsstunden seiner Beschäftigten an ihren zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, beispielsweise an die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Auf der Grundlage dieser Daten wird der jeweilige Beitrag für den Betrieb errechnet, der an den Unfallversicherungsträger zu entrichten ist. Bisher erfolgte die Abgabe der Daten in Papierform. In Zukunft soll dieser Vorgang jedoch digital ablaufen. Deshalb sollen sich auch Unternehmen aus Handel und Warenlogistik darauf vorbereiten.

Eine Übergangsphase für mehr Sicherheit

In den kommenden beiden Jahren werden die Zahlen sowohl in Papierform als auch online an ihren Versicherungsträger senden. Diese doppelte Meldung dient zum einen dazu, dass sich die Unternehmen Schritt für Schritt auf die Umstellung vorbereiten können. Zum anderen muss von Seiten der Unfallversicherer sichergestellt werden, dass alle Daten korrekt digital übermittelt werden. Die Einsendung der Informationen per Post hilft in der Übergangsphase zur Kontrolle der über das Internet übertragenen Zahlen, da beide Datensätze werden miteinander verglichen werden. Ab 2019 fällt der Postweg weg. Dann können die Informationen nur noch digital übermittelt werden.


 

(Redaktion)

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