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17.07.2019  14:54 Uhr

Unternehmerkanal
Verpackungsgesetz 2019 - Alle Risiken, Pflichten & Registrierung erklärt!

Deutschland. Das Verpackungsgesetz 2019 - Schon lange in Kraft getreten, trotzdem gibt es noch immer viel Unklarheiten in diesem Bereich.


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Im Zusammenhang mit dem seit 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetz (VerpackG) 2019 stellt sich für viele Händler und Hersteller vor allem die Frage „Für wen gilt das Verpackungsgesetz eigentlich konkret?“. Das Verpackungsgesetz ersetzt die bis dato bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) und führt dieser gegenüber zusätzliche Pflichten für Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen ein. Dabei gilt – pauschal formuliert –, dass grundsätzlich alle in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen, die letztlich als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen, lizenziert, d. h. an einem dualen System beteiligt, werden müssen.

Das Verpackungsgesetz richtet sich an Händler wie Hersteller gleichermaßen, sofern auf sie die Rolle des Erstinverkehrbringers einer Verkaufsverpackung zutrifft.

Betroffen sind gemäß Verpackungsgesetz demnach all die Händler und Hersteller, deren Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher landen und als „Verkaufsverpackungen“ bezeichnet werden. Die Frage „Für wen gilt das Verpackungsgesetz?“ lässt sich damit wie folgt beantworten: Die Gesetzgebung gilt für all jene, die Verkaufsverpackungen „erstmals gewerbsmäßig in Verkehr“ bringen und die dann „typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden (Verkaufsverpackungen)“.

Grundsätzlich gilt in der Tat, dass die Unternehmen, d. h. Hersteller und Händler, für die Entsorgung der durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungen verantwortlich sind, was jedoch so nicht umsetzbar wäre. Man denke dabei nur an einen kleinen Kiosk oder einen eBay-Händler, der ein umfassendes System der Müllentsorgung etablieren müsste. Entsprechend liegt die Antwort auf die Frage „Für wen gilt das Verpackungsgesetz?“ in den Entsorgungsunternehmen, die als zugelassene duale Systeme agieren (z. B. das Duale System Interseroh mit seinem Onlineshop für Verpackungslizenzierung "Lizenzero"). Diese übernehmen die Sammlung, Sortierung und das Recycling der in Verkehr gebrachten und letztlich entsorgten Verpackungen. Für den Endverbraucher sind dabei der Gelbe Sack/die Gelbe Tonne, Papier- und Glascontainer ausschlaggebend, in denen der Verpackungsmüll gesammelt und seiner Wiederverwertung zugeführt wird.


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Verpackungsgesetz
  • Verkaufsverpackung
  • Endverbraucher
  • Hersteller
  • Händler
  • Verkehr
  • System
  • Lizenzero

 

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